MSK Krankentransport UG (haftungsbeschränkt)
Unsere Leistungen für Sie im Überblick
24 Std Einsatzbereitschaft
Fernfahrten
Hin- und Rückfahrten zu
ambulanten OPs
Hin- und Rückfahrten zum Arzt
Fahrten zur Dialyse
Fahrten zur Chemotherapie
Fahrten zur Strahlentherapie
Reha Fahrten
Wichtige Information für unsere Patienten
Die Leistung muss vom Arzt anerkannt werden
Für einen Krankentransport gelten die nachfolgenden Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten gemäß § 92 Abs. s Satz 2 Nr. 12 SGB V (Krankentransport-Richtlinien).
Das ist für unsere Patienten wichtig:
Ein Vertragsarzt muss diese Leistung als notwendig anerkennen und hierfür das geeignete Transportmittel (KTW -Krankentransportwagen) auswählen. Dadurch kann Ihre Krankenkasse die Kosten für planbare Terminfahrten mit dem KTW rückvergüten.
Die Voraussetzung für einen Krankentransport regelt das Gesetz wie folgt:
Paragraf 60 des Sozialgesetzbuches (SGB) V:Der Krankentransport muss im Zusammenhang mit einer medizinischen Versorgung stehen und zwingend notwendig sein.
Ambulante Maßnahmen können ebenso über die Kasse abgerechnet werden
Auch ambulante Versorgungen können diese Voraussetzungen für einen Krankentransport erfüllen. Das können Transporte zur vor- und nachstationären Behandlung in einem Krankenhaus, Transporte in eine andere Klinik (Verlegung aus ärztlicher Sicht zwingend erforderlich!) oder Transporte zu medizinischen Reha-Maßnahmen sein. Wenn eine Einweisung in ein Krankenhaus verkürzt oder vermieden werden kann, können auch Fahrten zu ambulanten chirurgischen Eingriffen übernommen werden.
Folgendens sollten Sie unbedingt beachten
Ambulante Fahrten (von Ihrem Wohnort zum Arzt oder umgekehrt) werden ausschließlich mit vorheriger Genehmigung Ihrer Krankenkasse von dieser übernommen. Zur Genehmigung der Fahrt müssen Sie sich mit der korrekten Verordnung für den KTW (von Ihrem Arzt) an Ihre Krankenkasse wenden. Sobald Sie die Verordnung und Genehmigung vorliegen haben, entstehen für Sie für den Transport, bis auf den gesetzlichen Eigenanteil, keine Kosten.
Bitte beachten Sie: Treten Sie eine genehmigungspflichtige Fahrt ohne Genehmigung an, tragen Sie privat die Kosten!
Achten Sie auf vollständige Angaben
Diese erleichtern uns die Abrechnung
Bitte achten Sie unbedingt auf das korrekte Ausfüllen des Transportscheins.
Ist der Transportschein nicht korrekt ausgefüllt, können die Kosten nicht von der Krankenkasse erstattet werden.
Hinweise zum Ausfüllen eines Transportscheins, entnehmen Sie bitte dem hinterlegtem Muster.
MSK Krankentransport UG (haftungsbeschränkt)
Adresse: Schönwalder Str. 38 13585 Berlin Telefon: 030-56002230
FAX: 030-54833602
Email: info[at]mskberlin.de
24 Stunden Einsatzbereitschaft
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