Leistungen


Unsere Leistungen für Sie im Überblick


24 Std Einsatzbereitschaft


Fernfahrten


Hin- und Rückfahrten zu

ambulanten OPs


Hin- und Rückfahrten zum Arzt


Fahrten zur Dialyse


Fahrten zur Chemotherapie


Fahrten zur Strahlentherapie


Reha Fahrten


Wichtige Information für unsere Patienten


Die Leistung muss vom Arzt anerkannt werden


Für einen Krankentransport gelten die nachfolgenden Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten gemäß § 92 Abs. s Satz 2 Nr. 12 SGB V (Krankentransport-Richtlinien).


Das ist für unsere Patienten wichtig:


Ein Vertragsarzt muss diese Leistung als notwendig anerkennen und hierfür das geeignete Transportmittel (KTW -Krankentransportwagen) auswählen. Dadurch kann Ihre Krankenkasse die Kosten für planbare Terminfahrten mit dem KTW rückvergüten.


Die Voraussetzung für einen Krankentransport regelt das Gesetz wie folgt:


Paragraf 60 des Sozialgesetzbuches (SGB) V:Der Krankentransport muss im Zusammenhang mit einer medizinischen Versorgung stehen und zwingend notwendig sein.


Ambulante Maßnahmen können ebenso über die Kasse abgerechnet werden


Auch ambulante Versorgungen können diese Voraussetzungen für einen Krankentransport erfüllen. Das können Transporte zur vor- und nachstationären Behandlung in einem Krankenhaus, Transporte in eine andere Klinik (Verlegung aus ärztlicher Sicht zwingend erforderlich!) oder Transporte zu medizinischen Reha-Maßnahmen sein. Wenn eine Einweisung in ein Krankenhaus verkürzt oder vermieden werden kann, können auch Fahrten zu ambulanten chirurgischen Eingriffen übernommen werden.

Folgendens sollten Sie unbedingt beachten


Ambulante Fahrten (von Ihrem Wohnort zum Arzt oder umgekehrt) werden ausschließlich mit vorheriger Genehmigung Ihrer Krankenkasse von dieser übernommen. Zur Genehmigung der Fahrt müssen Sie sich mit der korrekten Verordnung für den KTW (von Ihrem Arzt) an Ihre Krankenkasse wenden. Sobald Sie die Verordnung und Genehmigung vorliegen haben, entstehen für Sie für den Transport, bis auf den gesetzlichen Eigenanteil, keine Kosten.


  • Bitte halten Sie die Verordnung und Genehmigung bei der Bestellung, als auch bei Fahrtantritt, bereit
  • Bitte zahlen Sie den Eigenanteil (7,48€ - Stand 2018*) bei Fahrtantritt möglichst passend - sind Sie zuzahlungsbefreit, halten Sie bitte den Nachweis bereit


Bitte beachten Sie: Treten Sie eine genehmigungspflichtige Fahrt ohne Genehmigung an, tragen Sie privat die Kosten!


Achten Sie auf vollständige Angaben

Diese erleichtern uns die Abrechnung


Bitte achten Sie unbedingt auf das korrekte Ausfüllen des Transportscheins.

Ist der Transportschein nicht korrekt ausgefüllt, können die Kosten nicht von der Krankenkasse erstattet werden.


Hinweise zum Ausfüllen eines Transportscheins, entnehmen Sie bitte dem hinterlegtem Muster.


BLEIBEN SIE MIT UNS IN KONTAKT

 

MSK Krankentransport UG (haftungsbeschränkt)

Adresse:  Schönwalder Str. 38 13585 Berlin Telefon: 030-56002230

FAX: 030-54833602

Email: info[at]mskberlin.de

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